Winterreifenpflicht: Das gilt im Ausland, © Foto: Igor Link, Shutterstock
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Winterreifenpflicht: Das gilt im Ausland

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt: bei winterlichen Straßenverhältnissen darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein. Aber wie sieht die Regelung im Ausland aus?

17.11.2023 Sebastian Tegtmeyer

Sind die Straßenverhältnisse in Deutschland winterlich, also beispielsweise bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein. Im benachbarten Ausland sieht es hingegen zum Teil anders aus. Die ADAC Clubjuristen klären auf, was es in Sachen Winterreifen im Ausland zu beachten gibt.

Einfach ist es in Österreich

Hier gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen vom 1. November bis 15. April Winterreifen oder je nach Beschilderung Schneeketten aufgezogen werden. Hält man sich nicht daran, muss man tief in die Tasche greifen – in Extremfällen drohen Bußgelder sogar bis zu 5.000 Euro.

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Komplizierter wird es hingegen in Italien

Es gibt keine landesweit einheitlichen Regelungen, denn jede Provinz kann selbst entscheiden, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben möchte. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen mit Beschilderung hingewiesen. In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht. Auf den übrigen Straßen Südtirols besteht lediglich eine situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die ADAC Juristen raten deshalb: Vor der Reise nach Italien über die Regelungen vor Ort informieren.

Permanente Winterreifenpflicht in Frankreich

In Frankreich gilt eine permanente Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 31. März - jedoch nur für Bergregionen. Durch Beschilderung kann auch in anderen Regionen kurzfristig eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Wer ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 135 Euro rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Keine generelle Winterreifenpflicht in der Schweiz

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Jedoch können hier Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. So droht eine Mithaftung, wenn es zu Unfällen mit Sommerbereifung bei winterlichen Verhältnissen kommt. Mit extra Beschilderungen kann eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. 

Noch mehr Informationen zur Winterreifenpflicht auch in anderen Ländern bekommt ihr per Klick unter adac.de.

(Quelle: ADAC)