Wildcamping in Europa: Wo die Freiheit grenzenlos ist und wo nicht
Der Campervan, das Wohnmobil oder der Caravan sind gepackt und im Urlaub will man sich einfach treiben lassen: Für viele Campingbegeisterte macht gerade diese Freiheit – überall mit dem Freizeitmobil stehen zu können, wo es gerade gefällt – den besonderen Reiz aus. Doch ganz so einfach ist es nicht.
Denn vielerorts ist das freie Stehen gar nicht, nur an ausgewiesenen Orten, für eine begrenzte Zeit oder mit Genehmigung erlaubt. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, klärt auf, worauf Camper unterwegs achten sollten.
In diesen Ländern darf man frei stehen
Nur wenige Länder in Europa erlauben freies Campen außerhalb von Campingplätzen. Dazu zählen beispielsweise Albanien, Estland, Lettland, Litauen, Finnland und Rumänien. Dabei sind immer die regionalen Bestimmungen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. In Naturschutzgebieten ist das Campen generell nicht gestattet. Auch wenn Wildcamping grundsätzlich erlaubt ist, müssen Reisende respektvoll mit der Natur und der Möglichkeit des Freistehens umgehen. Dazu gehört, dass das Areal genauso wieder verlassen wird, wie es vorgefunden wurde, kein Müll hinterlassen wird und kein offenes Feuer entfacht wird.
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Achtung: Häufig wird Skandinavien von Wildcamping-Fans wegen des dort geltenden Jedermannsrecht als Reiseziel in Betracht gezogen. Das bezieht sich allerdings nur aufs Zelten und gilt nicht für motorisierte Fahrzeuge. Auch in Schottland darf wild gecampt werden, aber eben nur mit dem Zelt.
Andere Länder wie Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich und Türkei erlauben Wildcamping mit Fahrzeugen nur mit einer behördlichen Genehmigung etwa vom örtlichen Rathaus oder Touristikamt. Für viele Ruhesuchende ist das Campen auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers eine gute Alternative. Hierfür gibt es zahlreiche Webportale und Apps, um einsame Stellplätze auf Bauernhöfen und Grünflächen zu finden. Das ist zum Beispiel in Dänemark und Österreich erlaubt, aber auch in Frankreich und Italien. Allerdings kann es dort auch regionale Verbote geben, die unbedingt beachtet werden müssen.
Frei Stehen auf Zeit
In Norwegen, Schweden, Spanien und Deutschland ist lediglich das einmalige Übernachten zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit im Wohnmobil und Wohnwagen erlaubt. Dafür müssen extra gekennzeichnete Flächen und Parkplätze genutzt werden, die das Parken von Wohnmobilen nicht ausdrücklich untersagen. Außerdem darf kein campingähnliches Verhalten an den Tag gelegt werden: Das heißt Stühle und Tische bleiben im Fahrzeug und auch die Markise wird nicht ausgezogen.
Wer sich nicht an die landesspezifischen Regelungen und Verbote hält und widerrechtlich in der freien Natur steht, muss mit einer Polizeikontrolle und mitunter empfindlichen Bußgeldern rechnen.
(Quelle: ACE)