Jahrgänge 1965 bis 1970: Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde, © Foto: SLindenau / Shutterstock.com
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Jahrgänge 1965 bis 1970: Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde

Damit zukünftig EU-weit Führerscheine fälschungssicher sind, müssen alte Scheine in den kommenden Jahren getauscht werden. Die ersten Jahrgänge waren bereits an der Reihe, bis Mitte Januar 2024 sind nun die Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe.

17.11.2023 Sebastian Tegtmeyer

Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Damit das umgesetzt werden kann, müssen in den kommenden Jahren Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. In Deutschland gibt es dafür einen zeitlichen Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr sowie Ausstellungsjahr des Führerscheins richtet. Bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch an der Reihe. 

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Umtauschfrist für Jahrgänge 1965 bis 1970 endet am 19. Januar 2024

Nun sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Ihre Umtauschfrist ist der 19. Januar 2024 – wenn ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Der Umtausch ist verpflichtend. Um den Führerschein rechtzeitig vor der Umtauschfrist ausgetauscht zu haben, empfiehlt der ADAC sich bereits jetzt um einen Termin zu kümmern.

Übrigens: Wer schon einen alten Scheckkartenführerschein besitzt, muss nicht auf das Geburtsjahr achten. Die Fristen richten sich dann nach dem Ausstellungsjahr. Scheckkarten der Jahre 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wer vor 1953 geboren ist, hat es am einfachsten: Der Stichtag für den Umtausch des alten Führerscheins ist immer der 19.01.2033. Für den Umtausch muss bei der örtlichen Führerscheinstelle ein Antrag gestellt werden. Benötigt werden dafür ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der aktuelle Führerschein. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Das neue Führerscheindokument ist 15 Jahre gültig.  

Fahrerlaubnis erlischt nicht nach Ablauf der Frist

Der ADAC erklärt, dass mit Ablauf der Frist jedoch nicht die Fahrerlaubnis an sich erlischt. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit. Wird man ohne gültigen Führerschein erwischt, begeht man deshalb zwar keine Straftat aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis, es wird jedoch ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig. Auch im Ausland kann es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist. 

Deutschlandweit müssen rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden

Das betrifft etwa 15 Millionen Papierführerscheine (die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden). Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. 

(Quelle: ADAC)