Endstation Zoll: Darauf solltet ihr bei der Abreise aus einem Urlaubsland achten, © Foto: Nastya Smirnova RF / Shutterstock
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Endstation Zoll: Darauf solltet ihr bei der Abreise aus einem Urlaubsland achten

Sand vom Urlaubsstrand, Muscheln als Andenken an ein paar unbeschwerte Tage am Meer, oder eine Flasche Wein aus dem Urlaubsort, der euch den Sommer versüßt hat mit nach Hause bringen? Obacht, das sieht der Zoll bei manchen Waren gar nicht gerne. Hier erfahrt ihr, was ihr problemlos mit nach Hause nehmen dürft und wo ggf. sogar Geldstrafen an der Grenze drohen.

18.07.2024 Mira Oetinger

Souvenirs, eine Flasche Wein aus dem besuchten Urlaubsort, oder ein Jahresvorrat Zigaretten – alles Dinge, die gerne mal aus dem Urlaub mitgebracht werden. Ob als Andenken oder zum Eindecken für ein bisschen Urlaubsgefühl Zuhause, Gründe gibt es für das Mitbringen verschiedenster Waren aus dem Urlaub genug. Es kommt dabei nicht selten vor, dass einiges davon aber bei der Ausreise vom Zoll einbehalten wird oder sogar Strafen gezahlt werden müssen. Was ihr auf keinen Fall mit nach Hause bringen solltet, und was bedenkenlos mitgenommen werden kann könnt ihr hier nachlesen.

Mitbringsel aus Pflanzen- und Tierwelt

Im letzten Jahr wurden beim Zoll über 1000 Beschlagnahmungen eingeleitet – alle richten sich gegen die Einführung von geschützten Tieren oder Pflanzen. Viele Urlauber wissen nicht, dass es sich um eine Straftat handelt, geschützte Tiere und Pflanzen aus dem Herkunftsland auszuführen. Es verstößt gegen die Artenschutzrichtlinien und kann bei unerlaubter Einfuhr in die EU mit Bußgeldern oder sogar Strafverfahren geahndet werden. Lasst als jedes Lebewesen, ob Tier oder Pflanze einfach da, wo es hingehört – da fühlt es sich vermutlich sowieso am wohlsten.

Auch Muscheln oder Sand am Strand einzusammeln und ich sich dann ins heimische Wohnzimmer zu stellen wird an der Grenze nicht immer gerne gesehen. Vor allem in Italien, Großbritannien und Griechenland ist die Mitnahme von (Kiesel-)Steinen ausdrücklich verboten und kann mit Strafen zwischen 500 bis 3.000 Euro geahndet werden. Generell gilt, dass keine Veränderung der Sandstrände erzeugt werden darf. Und das beinhaltet eben auch, das Glas mit Sand oder Muscheln besser da zu lassen.

Korallen sind absolut tabu, egal in welchem Land ihr Urlaub macht. Riesenmuscheln stehen auch unter Schutz und dürfen nicht mitgenommen werden. Ein paar kleine Muscheln ohne Schneckenhaus sind aber teilweise erlaubt und gehen dann bedenkenlos durch den Zoll.

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Gefälschte Markenartikel

In viele Urlaubsländern werden einem in Touristenorten gerne mal Louis Vuitton Taschen zum Spottpreis angeboten. Darüber, dass es sich dabei in der Regel nicht um originale Accessoires des Modelabels handelt, müssen wir gar nicht sprechen. Diese aber aus dem Urlaub mit nach Deutschland zu bringen ist aber tatsächlich auch nicht immer ratsam – zumindest nicht in Massen. Wer vor hat, die günstigen Taschen oder Sonnenbrillen gewerblich weiterzuverkaufen muss davon ausgehen, dass sie vom Zoll beschlagnahmt werden, sowohl bei der direkten Einfuhr als auch bei einer Bestellung im Internet. Privatpersonen können bedenkenlos mitbringen, müssen aber die Reisefreigrenze im Blick behalten. Falls diese überschritten wird müssen ggf. Steuern nachgezahlt werden.

Tabakwaren

Bei Tabakwaren müsst ihr darauf achten, ob ich aus einem EU- oder Nicht-EU-Land einreist. Die Regeln zur Einfuhr sind hier unterschiedlich. In EU-Ländern ist die Mitnahme von 800 Zigaretten und 1 kg Tabak erlaubt. Bei Nicht-EU-Ländern verringert sich die Anzahl auf 200 Zigaretten und 250 g Tabak.

Alkoholische Getränke

Die Unterscheidung in EU Land oder Nicht-EU-Land gilt auch beim Alkohol. So dürfen innerhalb der EU 10 L Spirituosen, 10 L Alcopops, und 60 L Schauwein. Wusstet ihr, dass es bei Wein tatsächlich keine Begrenzung der Menge gibt? Jetzt wisst ihrs, also macht euch um die Anzahl der Weinflaschen beim nächsten Frankreichurlaub keine Gedanken, wenn ihr über die Grenze fahrt.

Beim EU-Ausland werden die Mengen wieder geringer: 1 Liter Spirituosen (über 22 Vol.%) und 2 Liter alkoholische Getränke (unter 22 Vol.%) sind hier maximal erlaubt, außerdem 4 Liter Wein und 16 Liter Bier.

Weitere Güter und Souvenirs

So ein Urlaub wird ja auch gerne mal zum Shoppen genutzt – ob Klamotten oder Schmuck, ein neues elektronisches Gerät oder guter Kaffee sind dabei egal, aber am Ende wird zusammengerechnet. Zollfrei darf der Warenwert die Summe von 300 Euro nicht überschreiten, wenn ihr auf der Rückreise seid. Der Wert erhöht sich nur bei einer Reise mit dem Flugzeug oder Schiff, dann sind Waren bis zu 430 Euro erlaubt.

Informiert euch vor eurer Reise über mögliche individuelle Bestimmungen in eurem Reiseland – die findet ihr auf der Seite des deutschen Zolls.