Caravaning boomt weiter: Über eine Million Reisemobile in Deutschland, © Foto: Caravan Salon
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Caravaning boomt weiter: Über eine Million Reisemobile in Deutschland

Gute Nachrichten für alle Camper: Der B-Führerschein gilt künftig auch für schwerere Reisemobile – unter bestimmten Bedingungen.

02.07.2025

Über Jahrzehnte hinweg, quasi seit der Einführung des B-Führerscheins im Jahr 1999, hat sich die europäische Caravaning-Industrie für diese Regelung eingesetzt. Inhaberinnen und Inhaber des B-Führerscheins dürfen nun Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Das haben das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten beschlossen.

Mehr Freiheit für nachhaltiges Reisen

Als Argumente für die neue Führerscheinrichtlinie wurde angeführt, dass damit nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für noch mehr Menschen zugänglich gemacht werden kann.

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Bisherige Begrenzung auf 3,5 Tonnen

Seit der Einführung des B-Führerscheins im Jahr 1999 dürfen Fahrerinnen und Fahrer in Deutschland nur noch Reisemobile bis 3,5 Tonnen steuern – ganz im Gegensatz zu früher, als mit dem alten Klasse-3-Führerschein noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen erlaubt waren. Diese Grenze ist in der Praxis schnell erreicht, denn moderne Reisemobile sind durch neue Sicherheits- und Umweltstandards zwar sicherer und sauberer geworden, aber eben auch schwerer. Mit dem zunehmenden Einsatz alternativer Antriebe wird das Gewicht in Zukunft weiter steigen.

Engagement von CIVD und ECF zeigt Wirkung

Deshalb setzen sich der Caravaning Industrie Verband (CIVD) und die European Caravan Federation (ECF) seit Langem für eine Anhebung der Gewichtsgrenze ein. Und jetzt tut sich endlich etwas: Künftig dürfen B-Führerscheininhaberinnen und -inhaber unter bestimmten Voraussetzungen auch Reisemobile bis 4,25 Tonnen fahren. Ob dafür ein Training, eine Prüfung oder beides nötig ist, entscheiden die einzelnen EU-Staaten selbst. Wer ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb lenkt und den Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, muss keine zusätzliche Prüfung ablegen.

Umsetzung liegt nun bei den EU-Mitgliedsstaaten

Die Länder haben nun vier Jahre Zeit, diese neue Regelung in nationales Recht zu überführen. Laut CIVD-Geschäftsführer Daniel Onggowinarso ist das ein wichtiger Schritt, um mehr Menschen – gerade auch den jüngeren Generationen – den Zugang zum naturnahen, nachhaltigen Reisen mit dem Reisemobil zu erleichtern.